AGB's & Hausordnung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Saalvermietung Schloss Aufhausen
    Stand: 30. Mai 2023

         Gegenstand und Geltungsbereich dieser allgemeinen      Geschäftsbedingungen
    1.1     Diese AGB regeln alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten und dem Park des Schlossgutes Aufhausen sowie von Ausstattungsgegenständen.
    1.2     Vertragsparteien sind die Vermieterin Friederun Frfr. v. Hammerstein, Schlossallee 28, 85435 Erding (im Folgenden ‚Vermieterin‘) und die Mieterin/der Mieter (im Folgenden ‚Kunde‘).
    1.3     Es gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, insb. eventuelle AGB des Kunden erkennen wir nicht an, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
    1.4     Folgende Räumlichkeiten sind Gegenstand dieser AGB und können vom Kunden durch Mietvertrag angemietet werden:
    a.    Die miteinander verbundenen Säle: Rittersaal, Kapellensaal, Kapellengang, Amalfisaal mit Galerie, sowie Terrasse,
    b.   Schlosskapelle,
    c.    Nebenräume wie Garderobenraum, Gastronomie-Anrichteraum, Toilettenanlage,
    d.   Parkbenutzung (außer Tennisplatz und abgetrennter, privater Bereich),
    e.    Hochzeitssuite,
    f.     Schloss-Scheune,
    g.    Kegelbahn mit angrenzender Terrasse.

    1.5     Diese ABG gelten ebenfalls für die abzuschließende Bestellung von Ausstattungsgegenständen bzw. der Regelung zum Veranstaltungsende (im Folgenden ‚‘Bestellung‘).
    1.6     Der Begriff ‚Mietvertrag‘ umschließt die Anmietung der Räumlichkeiten/Park und die gem. Bestellung vermieterseits zu stellenden Ausstattungsgegenstände.

    2.     Leistungen der Vermieterin und Mieten & Nebenleistungen
    2.1     Die Vermieterin übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der vom Kunden gewünschten Ausstattung (Möblierung, Bestuhlung und sonstige Dekorationsgegenstände), gemäß Bestellung.
    2.2     Das Mietverhältnis beginnt am Tage der Veranstaltung um 11:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Eine eventuelle Verlängerung nach der Sperrstunde wird gemäß Regelungen in der Bestellung extra berechnet.
    2.3     Für die Überlassung der Räumlichkeiten ist die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeschlüsselte Miete zu zahlen.
    2.4     Fester Bestandteil der Miete und Nebenleistungen sind die Zahlung einer ‚Energiepauschale‘ zur pauschalen Abdeckung der Kosten für Strom, Heizung, Zu- und Abwasser, sowie einer ‚Endreinigungspauschale‘ für die Endreinigung bei normaler Nutzung bzw. Abnutzung der Räumlichkeiten und des Parkes.
    2.5     Die Vermieterin wird mit dem Kunden spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eine Bestellung abschließend verhandeln, die Anzahl und Umfang sonstiger Mietsachen, Möblierungen, Textilien etc. beinhaltet, die für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden sollen, sowie das Veranstaltungsende regelt.
    2.6     Die Miete und Nebenleistungen von Räumlichkeiten/Park sind gemeinsam mit den Mietkosten gem. Bestellung, -im Folgenden ‚Gesamtkosten‘ genannt- spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen.
    2.7     Zur verbindlichen Buchung und Reservierung des Veranstaltungstermines ist es erforderlich, nach Zustandekommen des Mietvertrages zur Anmietung von Räumlichkeiten/Park eine Anzahlung i.H.v. € 2.000,00 (inkl. MwSt.), spätestens 7 Kalendertage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung, auf das o.g. Konto der Vermieterin zu überweisen.

    3.     Pflichten des Kunden
    3.1     Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, den Park und die Ausstattungsgegenstände pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen bzw. unbeschädigten Zustand zurückzugeben.
    3.2     Der Kunde ist Veranstalter und versichert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
    3.3     Der Kunde hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen.
    3.4     Er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der eigenen Vor- und Nachbereitung.
    3.5     Er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
    3.6     Der Kunde beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
    3.7     Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Kunde diese der Vermieterin auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
    3.8     Eine eventuell notwendige Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit der Kunden. Auf Verlangen der Vermieterin hat der Kunde den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.
    3.9     Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl lt. Übereinkunft in der Bestellung nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Kunde für alle daraus entste­henden Schäden.

    4.     Ausschlusskriterien
    4.1.   Der Kunde versichert, dass die Räumlichkeiten/der Park nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:

    4.1.1    Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten;
    4.1.2    Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten;
    4.1.3    Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
    4.2.   Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Sym­bole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsen­tieren, verwendet oder verbreitet werden.
    4.3.   Der Kunde versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
    4.4.   Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Kunde für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
    4.5.   Die Vermieterin und Beauftragte der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt so diskret als möglich zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden. Dabei ist der private Charakter der Veranstaltung zu beachten und mögliche Beeinträchtigungen sollen auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden.

    5.     Haftung des Kunden
    5.1     Der Kunde haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der Kunde für Schäden an Einrichtungsgegenständen/ technischer Ausstattung (auch Dritter) der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
    5.2     Dem Kunden wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen. Der Kunde sichert zu, eine persönliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
    5.3     Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Bestimmungen zu entsprechen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Details zur Verwendung von Dekorationsartikeln sind in der Hausordnung geregelt.

    6.     Haftung der Vermieterin
    6.1     Die Vermieterin stellt dem Kunden die Räumlichkeiten/Park sowie die Ausstattungsgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin schnellstmöglich nach Kenntnis beseitigt.
    6.2     Die Vermieterin haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässig­keit.
    6.3     Die Vermieterin haftet nicht für vom Kunden eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.) bzw. deren Verlust.

    7.     Kündigung/Stornierung
    7.1     Ordentliche Kündigung/Stornierung durch den Kunden

    7.1.1    Der Kunde kann den Mietvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens acht Monate vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieterin schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. In diesem Fall werden dem Kunden bereits geleistete Anzahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
    7.1.2    Sollte der Kunde vom Mietvertrag weniger als acht Monate, aber mehr als sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin zurücktreten, so hat der Kunde 50% der Gesamtkosten an die Vermieterin zu erstatten.
    7.1.3    Sofern der Kunde vom Mietvertrag weniger als sechs Monate, aber mehr als vier Monate vor dem Veranstaltungstermin zurücktritt, so hat der Kunde 75% der Gesamtkosten an die Vermieterin zu erstatten.
    7.1.4    Ein Rücktritt des Kunden von diesem Nutzungsvertrag weniger als vier Monate vor dem Veranstal­tungstermin zieht eine Zahlungsverpflichtung des Kunden über 100% der Gesamtkosten an die Ver­mieterin nach sich.
    7.2     Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Auch gilt dies, wenn aufgrund behördlicher Auflagen die vereinbarte Veranstaltung nicht zu den geplanten Rahmenbedingungen (z.B. Personenzahl, Art der Veranstaltung, Datum) stattfinden kann. In diesem Fall kann die Vermieterin vom Mietvertrag auch kurzfristig, bzw. spätestens 7 Tage nach Kenntniserlangung des Grundes, zurücktreten. Oder aber einen Ersatztermin anbieten.

    8.     Sonstiges
    8.1.   In der jeweils gültigen Hausordnung sind weitere Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Dazu gehört, dass aller Abfall verantwortlich vom Kunden bzw. durch von ihr/ ihm beauftragte Dienstleister (z.B. Caterer) zu entsorgen ist.
    8.2.   Im Schlossareal befinden sich eine Vielzahl an Wohnungen mit z.T. älteren Bewohnern und Kleinkindern. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass keine Lärmbelästigung außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten dringt.
    8.3.   Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem Mietvertrag und/oder der Hausordnung unwirksam sein oder sich eine Regelungslücke auftun, so führt dies nicht zur Nichtigkeit dieser AGB, der Hausordnung bzw. des Mietvertrages. Eine solche Regelung (oder Lücke) soll durch eine solche ersetzt/ergänzt werden, die den Inhalt und das Gewollte der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

    Erding-Aufhausen 30.05.2023  

    Hausordnung

Lieber Kunde, wir freuen uns, Sie im Schloss Aufhausen begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt. Wir bitten Sie, die üblichen Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme, Vorsicht und Höflichkeit zu beachten. Um Missverständnisse zu vermeiden ist diese Hausordnung für Sie als unseren Kunden bzw. Veranstalter und Ihre Gäste, bzw. die von Ihnen beauftragten Dienstleister, während der Zeit Ihres Besuches bei uns, bzw. auf unserem Gelände bindend.

Benutzung des Veranstaltungsortes (Innen- und Außenbereich)
Die Einrichtungen unserer Location sind durch den Gast so zu benutzen, dass durch sein Verhalten für andere Gäste keine Gefahr entsteht und die Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt und/oder über den normalen Gebrauch hinaus nicht unnötig verschmutzt werden.

Betreten des Geländes
Das Gelände und die Einrichtungen des Schlossgutes Aufhausen dürfen nur während der festgelegten Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltung betreten werden. Der Aufenthalt außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Personen, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt untersagt werden. Die Pferdekoppeln, Paddock, Reitplatz sowie Stallungen dürfen nicht betreten werden.

Dekoration
Das eigenständige Anbringen von Dekorationsartikeln jedweder Art (u.a. mit Nägeln, Dübeln, Reißzwecken, Tackern) ist grundsätzlich nicht gestattet und kann im Ausnahmefall nur durch die Vermieterin oder Beauftragte genehmigt werden. So dies der Fall ist, ist der Kunde verantwortlich für einen vollständigen und rückstandslosen Rückbau. Gegenstände, die der Gast in die Veranstaltungsräume im Schloss einbringt, dürfen keine Schäden am Gebäude, Personen oder anderen Gegenständen verursachen.

Textilien mit Flecken (oftmals, aber nicht ausschließlich, verursacht durch Dekorationsmaterial), die durch Reinigung nicht entfernt werden können, müssen ersetzt werden.

Am Tag nach dem Event sind bis um 12:00 Uhr die Dekorationen durch den Veranstalter zu entfernen.

Sollte am Vortag eine Veranstaltung stattfinden, muss der Kunde bzw. sein Servicepersonal nach Veranstaltungsende die persönlichen Gegenstände und Dekorationsartikel weggeräumt haben.

Film- und Fotoaufnahmen, Aufführungen von Kunst und Musik
Auf dem Gelände und in den Gebäuden werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen getätigt, welche unter anderem auch im Internet veröffentlicht werden. Sofern Sie mit einer eventuellen Veröffentlichung im Internet (Website, Facebook, Instagram o.ä.) nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte dem Fotografen/Kameramann mit.

Getränke
Es ist erlaubt, eigene Getränke mitzubringen. Ein Korkgeld erheben wir nicht! Aber bitte entsorgen Sie alle leeren Flaschen lt. Punkt ‚Müllentsorgung‘.

Hausrecht
Das Hausrecht obliegt generell uns. Unseren Weisungen sind unverzüglich nachzukommen. Dies gilt auch bei Nutzungsverträgen an Dritte. Wir sind berechtigt, Personen, welche gegen die Hausordnung verstoßen oder unseren Anweisungen nicht unverzüglich nachkommen, des Geländes zu verweisen. Wir behalten uns eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Inanspruchnahme in jedem Einzelfall bei Verstößen gegen diese Hausordnung vor.

Haustiere
Die Erlaubnis für das Mitführen von Hunden auf dem Gelände und im Gebäude der Eventlocation liegt in unserem Ermessen und ist abhängig von der Veranstaltung (wir haben viel freilaufendes Federvieh, welches es zu schützen gilt).
Besteht die Erlaubnis für das Mitführen von Hunden so gilt: Hunde dürfen an der Leine auf dem Gelände sowie im Gebäude mitgeführt werden, sofern sich dadurch andere Gäste nicht belästigt fühlen, die Hunde keine mittelbare und/oder unmittelbare Gefahr für Personen und Hoftiere darstellen. Weiter dürfen von den Hunden keine Störungen der Betriebsabläufe, der Programmabläufe und Beschädigungen am Inventar ausgehen. In der Hochzeitssuite und im Gastronomie-Anrichteraum ist der Aufenthalt von Hunden nicht erlaubt. Das Mitführen von Hunden kann durch die Vermieterin und ihre Mitarbeiter stets und ohne weitere Begründung untersagt werden. Andere (Haus-)Tiere dürfen generell nicht mitgebracht werden.
Jugendschutz
Der Jugendschutz ist uns äußerst wichtig. Aus diesem Grund gelten grundsätzlich die Vorgaben des „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ in seiner jeweilig gültigen Fassung. Den erforderlichen Aushang finden Sie im Bereich der Garderobe.

Kinder
Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt. Kindern ist das Benutzen unserer Location nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson, welche die Aufsichtspflicht übernimmt, gestattet. Die Aufsichtsperson haftet für Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen. Auf das Benutzen von Straßenkreide, Filzstifte, Knetmasse, Klebeetiketten ist bitte zu verzichten. Grundsätzlich gilt: Eltern haften für Ihre Kinder.


Kühlhaus
Das Kühlhaus darf für die Lagerung von Getränken, Kuchen und Speisen benutzt werden. Es ist am Tage nach der Veranstaltung bis spätestens 12:00 Uhr zu leeren.

Konfetti & Co
Konfetti, Konfettikanonen oder Lametta sind weder im Innen- noch im Außenbereich erlaubt. Diese verfärben oftmals den historischen Boden des Gebäudes in erheblichem Maße bzw. sorgen im weitläufigen Außenbereich durch Windverwehungen für enormen Reinigungsaufwand. Sollten der Regelung nicht Folge geleistet werden, berechnen wir für den Reinigungsaufwand pauschal 250,00€ zzgl. MwSt. Reis darf nur im Gebäude geworfen werden, echte Blumenblüten (keine Papierblumen) nur im Park, auf den Rasenflächen.

Lampions
Lampions aus Papier mit LED-Lichtern dürfen zur Dekoration im Park verwendet werden. Seit 2009 sind Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. 

Luftballons

Wichtiger Hinweis zum Umweltschutz: Bunte Luftballons sind schön anzusehen, aber leider schädlich für die Natur. Insbesondere tragen sie zur Verschmutzung unserer Meere bei und sind eine ernste Gefahr für Seevögel und Fische. Bitte bedenken Sie das bei Ihrem Antrag. Näheres dazu erfahren Sie im Internet unter den Stichworten Luftballons und Umweltverschmutzung.
Aufgabe der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist die luftrechtliche Prüfung, das heißt die Prüfung auf Sicherheit und Verträglichkeit im Luftraum. Einen Antrag können Sie hier stellen: https://secais.dfs.de/pilotservice/bnl/leisure/balloon/balloon_edit.jsp

Bei Riesenballons ist folgendes zu beachten: Die Ballons dürfen keinesfalls durch Gäste selbst abgeschnitten und im Gebäude steigen gelassen werden. Die Ballons und die Seile verfangen sich gerne in den großen Deckenlüstern. Diese müssen dann durch ein Unternehmen mit Hebebühne in 5 Meter Höhe aufwändig entfernt werden. Luftballons darf man bei uns im Freien steigen lassen, wenn ein Beauftragter der Vermieterin den Startort vorher festgelegt hat (damit die Luftballons, je nach Windrichtung, nicht in den Bäumen landen). Falls doch Luftballons in den Bäumen landen, müssen diese auf Kosten des Veranstalters entfernt werden.

Möbel u. Textilien
Alle Einrichtungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Wäscheteile und Gebrauchsgegenstände und alle Räume sowie der Park sind pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden oder Verlust von Einrichtungsgegenständen, Dekorationsmaterialien, Gastronomieausstattungen, Wäsche, Geräten und andere Bestandteile sind unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen oder dadurch bedingte Neukäufe von Material gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde haftet für alle Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten und Gäste schuldhaft verursacht werden.

Müllentsorgung
Abfall, wie persönliche Verpackungen, Essens- und Kuchenreste, muss vorm Veranstalter entsorgt werden.
Leere Bier- und Flaschen von alkoholfreien Getränken müssen vom Getränkelieferant mitgenommen werden.
Wein- und andere Spirituosenflaschen müssen vom Veranstalter mitgenommen werden. Mülltonnen stehen im Schloss Aufhausen nicht zur Verfügung.

Musik und Nachtruhe
Sollte ein DJ oder eine Band von Ihnen gebucht werden, muss die Aufbauzeit und das Equipment mit uns abgestimmt werden. Um unsere zahlreichen Wohnungsmieter schlafen zu lassen, bitten wir, falls das Equipment nach der Veranstaltung abgebaut wird, im Außenbereich keine „Unterhaltungsmusik“ laufen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Geräuschkulisse und Musik gesetzesgemäß ab 22.00 Uhr im Haus stattfinden soll und ab 24.00 Uhr dann auch so angepasst werden muss, dass keine Ruhestörung verursacht wird. Über Ausnahmen reden wir gerne mit Ihnen im Rahmen Ihrer Buchung. Nach 22.00 Uhr müssen Fenster und Außentüren geschlossen gehalten werden. Nach Beendigung der Veranstaltung ist vom Kunden zu überprüfen, dass alle Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen und die Lichter ausgeschaltet wurden. Sich im Außenbereich befindliche Personen, z.B. abfahrende Gäste, werden gebeten, keinen Lärm zu machen, um die Nachbarschaft nicht zu stören.

                                                                                                                Parken
Sie und Ihre Gäste können auf dem großen Parkplatz am Reitplatz Ihre Autos parken. Die Feuerwehrzufahrten und der Bereich vor dem Paddock-Tor (neben dem Reitplatz) sind freizuhalten. Die ausgewiesenen Parkplätze sind ausschließlich während der Veranstaltung zu nutzen und müssen nach der Veranstaltung geräumt werden. Sollte ein Auto über Nacht stehenbleiben, so sind die Abholzeiten bitte mit uns abzustimmen. In der Regel ist eine Abholung in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr am nächsten Tag möglich.
Bitte benutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze und parken Sie stets gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ein- und Ausfahrten dürfen nicht befahren werden und sind stets frei zu halten. Das Parken auf den Grundstücken unserer Nachbarn bzw. vor den Garagen ist verboten! Vermeiden Sie bei der An- und Abfahrt unnötigen Lärm.
Die Vermieterin übernimmt keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge und haftet nicht für eventuell entstehende Schäden.
Im Innenhof darf nur für das Be- und Entladen gehalten werden. Danach müssen die Fahrzeuge von Caterer, Band/DJ entfernt werden. Die Garagen sind freizuhalten.

Persönliche Gegenstände/Geschenke
Bitte nach der Veranstaltung Ihre mitgebrachten Gegenstände mitnehmen! Wenn dennoch etwas bei uns verbleibt, stellen wir dies ohne jegliche Haftung für Sie beiseite. In der Regel ist eine Abholung in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr am nächsten Tag möglich.
Persönliche Gegenstände und Sach- und Geldgeschenke sollten sicher aufbewahrt werden. Für Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.

Personenzahl
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass für die angemieteten Räume die zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haften Sie als Kunde und Veranstalter für alle daraus entstehenden Schäden.

Sicherheit
Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist im gesamten Gebäude, auch bei geschlossenen Gesellschaften nicht gestattet. Benutzen Sie bitte die Raucherbereiche im Außenbereich. Und bitte werfen Sie Zigarettenstummel in die dafür vorgesehene Aschenbecher.

Offenes Feuer, dazu zählen auch Wachskerzen, ist im gesamten Gebäude strikt verboten.

Wunderkerzen/Sternenwerfer o.ä. sind im Innenbereich ebenfalls nicht erlaubt. Das Abbrennen von jeglicher Pyrotechnik, das Verwenden von offenem Feuer (z.B. Feuerschalen) und offenem Licht ist im gesamten Gebäude sowie auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.

Ein Barockfeuerwerk, das von einem lizensierten Feuerwerker abgeschossen wird, ist nur im Ausnahmefall möglich, da wir uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst sind. Hierfür muss unsere Genehmigung und die des Gewerbeamtes Erding vorliegen. Das Feuerwerk muss vor 22:00 Uhr abgeschlossen sein.

Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schlagringe, Baseballschläger, Pfefferspray, Taser usw.) ist auf dem Gesamtgelände untersagt.

Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder versperrt werden.

Videoüberwachung
Zu Ihrer und unserer Sicherheit werden auf dem gesamten Gelände und im Gebäude Aufzeichnungen per Videoüberwachung durchgeführt. Das Bildmaterial dieser Videoüberwachung wird kurzzeitig gespeichert und ausschließlich bei zu klärenden Sachverhalten verwendet. Die Löschung erfolgt nach 48 Stunden. Die Bereiche der Videoüberwachung sind gekennzeichnet.

Werbung
Auf dem gesamten Gelände, im Gebäude sowie den Parkplätzen ist das Aufstellen, Verteilen oder Darstellen von Werbung jeglicher Art nicht gestattet. Dies gilt ebenso für das Feilbieten von Waren und Dienstleistungen, für Kundgebungen, Meinungsumfragen etc. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Diese Genehmigung befreit den Werber nicht von seiner Pflicht, erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.